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   OLG Naumburg, 16.09.2002 - 1 Verg 2/02   

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OLG Naumburg, 16.09.2002 - 1 Verg 2/02 (https://dejure.org/2002,3706)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16.09.2002 - 1 Verg 2/02 (https://dejure.org/2002,3706)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 16. September 2002 - 1 Verg 2/02 (https://dejure.org/2002,3706)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung einer Ausschreibung ; Mängel des Vergabeverfahrens; Entsorgung von Abwasser; Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb ; Erkennbarkeit des Auftragsvolumens; Begriff der "technischen und kaufmännischen Betriebsführung" ; Wortlaut der ...

  • Wolters Kluwer

    Ausschreibung der technischen und kaufmännischen Betriebsführung zweier Abwasserzweckverbände; Fehlen einer konzeptionellen Vergabereife; Ungenaue Beschreibung des Vertragsgegenstands in der Vergabebekanntmachung; Begriff der "technischen und kaufmännischen ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VOL/A § 8 § 16 § 30
    Voraussetzungen der Aufhebung einer Ausschreibung im Nachprüfungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unklare Leistungsbeschreibung bei Verhandlungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2003, 628
  • ZfBR 2003, 182
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (7)

  • VK Sachsen-Anhalt, 06.02.2002 - VK Hal 26/01
    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2002 - 1 Verg 2/02
    Für alle Bieter sei gleichermaßen erkennbar gewesen, dass der im Bietergespräch vom 22. August 2001 überreichte Entwurf des Betriebsführungsvertrages die Leistung "zunächst ansatzweise beschrieben [habe], um überhaupt eine Verhandlungsgrundlage zu bieten" (vgl. Erwiderung vom 27. November 2001, S. 12; Akte der Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle, VK Hal 26/01 - im Folgenden: BeiA - Bd. I Bl. 67).

    den Beschluss der Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle vom 06. März 2002, VK Hal 26/01, aufzuheben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an die Vergabekammer zurückzuverweisen sowie.

    den Beschluss der Vergabekammer beim Regierungspräsidium Halle vom 06. März 2002, VK Hal 26/01, aufzuheben und den Nachprüfungsantrag der Antragstellerin zurückzuweisen sowie.

  • OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99

    Leistung nicht eindeutig beschrieben: Auftraggeber muss nachbessern!

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2002 - 1 Verg 2/02
    Eine derart unklare Leistungsbeschreibung, wie die vorliegende, deren fehlende Eindeutigkeit und deren Unvollständigkeit erst im Verlaufe des Wertungsvorganges und nach weit gehendem Abschluss des Verhandlungsverfahrens zu Tage tritt, ist im laufenden Vergabeverfahren nicht heilbar; zur Wiederherstellung der Transparenz des Vergabeverfahrens, der Chancengleichheit der Bieter und zur Gewährleistung des freien Wettbewerbs ist die Aufhebung der Ausschreibung mit dem Ziel der Neuausschreibung unumgänglich (vgl. auch Brandenburgisches OLG NZBau 2000, 39, 44).

    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners hat die Vorschrift des § 30 VOL/A über die Anfertigung eines internen Vergabevermerkes durch die Transformation des europäischen Gemeinschaftsrechts in § 97 Abs. 1 GWB einen neuen Inhalt bekommen; dem Auftraggeber ist eine umfassende Dokumentationspflicht über alle wesentlichen Entscheidungen innerhalb des Vergabeverfahrens auferlegt, der der Auftraggeber laufend und in nachvollziehbarer Weise nachkommen muss (vgl. Brandenburgisches OLG NZBau 2000, 39, 43; Thüringer OLG NZBau 2000, 353; vgl. auch Dreher, aaO., § 97 Rn. 35).

  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2002 - 1 Verg 2/02
    Die Entscheidung über die Kostentragung im Beschwerdeverfahren beruht auf § 92 Abs. 1 ZPO (zur Anwendung der §§ 91 ff. ZPO vgl. BGH, Beschluss vom 19.12.2000, X ZB 14/00).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2000 - Verg 14/00

    Funktionale Leistungsbeschreibung zweckmäßig und verhältnismäßig?

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2002 - 1 Verg 2/02
    Jedoch unterliegt auch die funktionale Leistungsbeschreibung der Anforderung, den Beschaffungsbedarf des Auftraggebers optimal und mit größtmöglicher Bestimmtheit zum Ausdruck zu bringen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05. Oktober 2000, Verg 14/00, Umdruck S. 8, 10; bestätigt durch den in selber Sache ergangenen Hauptsache-Beschluss vom 14. Februar 2001; Noch in: Müller-Wrede, Komm. z. VOL/A , 2001, § 8 Rn. 6; Dreher in: Immenga/Mestmäcker, Komm. z. GWB , 3. Aufl. 2001, § 97 Rn. 37).
  • OLG Stuttgart, 12.05.2000 - 2 Verg 2/00

    Rügen im Vergabeverfahren über molekulargenetisch-analytische Leistungen -

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2002 - 1 Verg 2/02
    Allerdings kann eine unzureichende Leistungsbeschreibung ausnahmsweise dann, wenn alle Bieter sie einheitlich und richtig verstehen, für das Vergabeverfahren unschädlich sein (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 12. Mai 2000, 2 Verg 2/00 - Ls. zitiert in NZBau 2000, 543 ).
  • OLG Naumburg, 01.11.2000 - 1 Verg 7/00

    Zurückverweisung wegen unterlassener Verbindung

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2002 - 1 Verg 2/02
    Für die Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde genügt es, wenn sich das Begehren des Beschwerdeführers hinreichend klar aus der Beschwerdebegründung ergibt (vgl. dazu Beschluss des Senats vom 01. November 2000, 1 Verg 7/00).
  • KG, 05.01.2000 - KartVerg 11/99

    Wiederholung des Vergabeverfahrens; Bemessung der Ausführungsfrist; Vorgabe von

    Auszug aus OLG Naumburg, 16.09.2002 - 1 Verg 2/02
    Als Verstoß gegen das Transparenzgebot im Vergabeverfahren sieht der Senat auch das Verlangen der Verbände nach der Ausfüllung des umfangreichen Fragebogens am 01./02. Oktober 2001 an, ohne dass den Bietern mitgeteilt wurde oder es für sie sonst durchschaubar war, welche Bedeutung diese zusätzlichen Auskünfte für das Vergabeergebnis haben (vgl. auch KG BauR 2000, 1579, 1581).
  • OLG Düsseldorf, 16.08.2019 - Verg 56/18

    Auftragsgegenstand (nur) funktional beschrieben: Leistungsziel muss klar bestimmt

    Insoweit gilt in solchen Fällen der Bestimmtheitsgrundsatz, dass die Leistung eindeutig und erschöpfend zu beschreiben ist, eingeschränkt, da eine funktionale Leistungsbeschreibung den Auftragsgegenstand per se nicht gleichermaßen detailliert festlegen kann wie eine konventionelle Beschreibung (Senatsbeschluss vom 22. Januar 2014, VII-Verg 26/13; OLG Naumburg v. 16.9.2002 - 1 Verg 02/02; Kadenbach in: Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 4. Aufl. 2018, § 121 GWB Rn. 56 f.).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.2013 - Verg 7/13

    Zulässigkeit der funktionalen Ausschreibung von Planungsleistungen für die

    Anderenfalls fehlt es an der erforderlichen Ausschreibungsreife (vgl. zum Beispiel auch § 2 Abs. 5 VOB/A-EG; OLG Naumburg, Beschl. v. 16.9.2002 - 1 Verg 2/02, NZBau 2003, 628, 631).
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2008 - Verg 19/08

    Nachprüfungsantrag: Unterlassen einer Bekanntgabe einer Bewertungsmatrix;

    Daran kann nur eine Ausnahme zugelassen werden, wenn positiv festgestellt werden kann, dass sich Unvollständigkeiten oder Unklarheiten im Leistungsverzeichnis lediglich auf einzelne untergeordnete Details beziehen (vgl. BayObLG, Beschl. v. 17.2.2005 - Verg 27/04), alle Bieter die Angaben aber einheitlich und richtig verstanden haben (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 26.10.2005 - Verg 4/05; OLG Naumburg, Beschl. v. 16.9.2002 - 1 Verg 2/02), m.a.W. wenn im Ergebnis trotz eines Mangels die Vergleichbarkeit der Angebote und die Chancengleichheit der Bieter nicht gefährdet sind.
  • OLG Karlsruhe, 16.11.2016 - 15 Verg 5/16

    Kiesverwertung - Vergabenachprüfungsverfahren: Pflicht zur Ausschreibung einer

    Eine Ausschreibung soll - dies dient dem Schutz der am Auftrag interessierten Unternehmen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27.11.2013 - VII-Verg 20/13 - juris) - grundsätzlich erst erfolgen, wenn der Beschaffungsbedarf bestimmt ist, alle Vergabeunterlagen fertig gestellt sind und innerhalb der angegebenen Fristen mit der Ausführung begonnen werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, a.a.O.; OLG Naumburg, NZBau 2003, 628 ff.).
  • VK Rheinland, 10.09.2015 - VK VOL 15/14

    Verstoß gegen das Gebot der eindeutigen und erschöpfenden Leistungsbeschreibung

    Vielmehr muss der Auftraggeber vor der Ausschreibung zumindest das Leistungsziel, die Rahmenbedingungen der Leistungserbringung und die wesentlichen Einzelheiten der Leistung selbst festgelegt haben, s. OLG Naumburg, Beschl.v. 16.09.2002 - 1 Verg 2/02 - ebenso OLG Düsseldorf, Beschl.v. 12.06.- - VII-Verg 7/13 -, zum Verhandlungsverfahren nach VOF.

    Unter diesen Umständen bedarf es für eine rechtsfehlerfreie Vergabeentscheidung eines gänzlich neuen Vergabeverfahrens, s. OLG Naumburg, Beschl.v. 16.09.2002 - 1 Verg 2/02 - OLG Schleswig, Beschl.v. 30.06.2005 - 6 Verg 5/05 -.

  • OLG Naumburg, 23.12.2014 - 2 Verg 5/14

    Arzneimittelversorgung - Vergabe der Arzneimittelversorgung eines Krankenhauses

    a) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. Beschluss v. 20.03.2014, a.a.O. - in juris Tz. 20 m.w.N.; ebenso OLG Naumburg, Beschluss v. 16.09.2002, 1 Verg 2/02, ZfBR 2003, 182) müssen die Bieter die Aufhebung des Vergabeverfahrens grundsätzlich nicht nur dann hinnehmen, wenn sie von einem der in den einschlägigen Bestimmungen der Vergabe- und Vertragsordnungen aufgeführten Gründen gedeckt und deshalb von vornherein rechtmäßig sind, sondern auch dann, wenn dafür kein in den Vergabe- und Vertragsordnungen anerkannter Aufhebungsgrund vorliegt.
  • OLG Schleswig, 30.06.2005 - 6 Verg 5/05

    Nachprüfung eines Vergabeverfahrens: Vergaberechtsschutz trotz Ausschluss des

    In einem solchen Fall kann nicht nur die Vergabekammer, sondern auch der Vergabesenat die "Verpflichtung zur Aufhebung des gesamten Vergabeverfahrens" aussprechen (vgl. OLG Celle, Beschl. v. 08.11.2001, 13 Verg 9/01, NZBau 2002, 400 [zu 3.] und Beschl. v. 08.04.2004, 13 Verg 6/04, WuW/E Verg 989; OLG Naumburg, Beschl. v. 16.09.2002, 1 Verg 2/02, NZBau 2003, 628 f. [Ls. 1] und Beschl. v. 26.02.2004, 1 Verg 17/03, ZfBR 2004, 509; Reidt, in: Reidt/Stickler/Glahs, Vergaberecht, 2003, § 114 GWB Rn. 17, 19, § 123 GWB Rn. 7).
  • LG Köln, 14.01.2004 - 28 O (Kart) 463/03

    Aufhebung einer Ausschreibung nach VOL/A

    Es dient dazu, sicherzustellen, dass die Aufhebung der Ausschreibung nicht als Maßnahme der Diskriminierung einzelner Bieter mißbraucht werden kann, weil hiernach die Aufhebung der Ausschreibung nur in ganz engen Ausnahmefällen (vgl. BGH, NJW 2001, 3698) vergaberechtlich zulässig ist (vgl. BGH, ZfBR 2003, 182 insgesamt zu § 26 Nr. 1 VOB/A).

    Würde eine Aufhebung der beanstandeten Entscheidung des Ausschreibenden, die zur Beseitigung eines Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens oder gegen eine dieses Recht umsetzende innerstaatliche Vorschrift an sich geboten erscheint, für den Ausschreibenden im Einzelfall den ausweglosen Zwang bedeuten, den Auftrag zu vergeben, kann deshalb auch nach dem Gemeinschaftsrecht die Überprüfung der Aufhebung einer Ausschreibung im Nachprüfungsverfahren nur zu einer weniger einschneidenden Maßnahme, gegebenenfalls lediglich zu der Feststellung einer Vergaberechtsverletzung führen (vgl. BGH, ZfBR 2003, 182).

    Dies ist immer dann anzunehmen, wenn das Ausschreibungsverfahren an schwerwiegenden Vergabeverstößen leidet, die letztlich im laufenden Vergabeverfahren nicht mehr heilbar sind, die Aufhebung also die ultima ratio darstellt (vgl. OLG Sachsen Anhalt, ZfBR 2003, 182).

  • LG Köln, 14.01.2004 - 28 O (Kart) 32/03
    Es dient dazu sicherzustellen, daß die Aufhebung der Ausschreibung nicht als Maßnahme der Diskriminierung einzelner Bieter mißbraucht werden kann, weil hiernach die Aufhebung der Ausschreibung nur in ganz engen Ausnahmefällen (vgl. BGH, NJW 2001, 3698) vergaberechtlich zulässig ist (vgl. BGH, ZfBR 2003, 182 insgesamt zu § 26 Nr. 1 VOB/A).

    Würde eine Aufhebung der beanstandeten Entscheidung des Ausschreibenden, die zur Beseitigung eines Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht im Bereich des öffentlichen Auftragswesens oder gegen eine dieses Recht umsetzende innerstaatliche Vorschrift an sich geboten erscheint, für den Ausschreibenden im Einzelfall den ausweglosen Zwang bedeuten, den Auftrag zu vergeben, kann deshalb auch nach dem Gemeinschaftsrecht die Überprüfung der Aufhebung einer Ausschreibung im Nachprüfungsverfahren nur zu einer weniger einschneidenden Maßnahme, gegebenenfalls lediglich zu der Feststellung einer Vergaberechtsverletzung führen (vgl. BGH, ZfBR 2003, 182).

    Dies ist immer dann anzunehmen, wenn das Ausschreibungsverfahren an schwerwiegenden Vergabeverstößen leidet, die letztlich im laufenden Vergabeverfahren nicht mehr heilbar sind, die Aufhebung also die ultima ratio darstellt (vgl. OLG Sachsen Anhalt, ZfBR 2003, 182).

  • VK Bund, 19.02.2018 - VK 1-167/17

    Stromartikel

    Anhalt, Beschluss vom 16. September 2002, 1 Verg 2/02, zu einem für die Bieter intransparenten Fragebogen).
  • OLG Naumburg, 17.12.2021 - 7 Verg 3/21

    Ersatzneubau Gymnasium - Aufhebung einer Ausschreibung bei coronabedingter

  • OLG Brandenburg, 05.10.2004 - Verg W 12/04

    Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Geltendmachung von

  • OLG Brandenburg, 19.09.2003 - Verg W 4/03

    Funktionale Leistungsbeschreibung: Notwendiger Inhalt des Angebotes

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2010 - L 1 SF 98/10

    Krankenversicherung - Ausschreibung selektiver Lieferverträge zwischen einzelnen

  • VK Sachsen-Anhalt, 06.02.2002 - VK Hal 26/01
  • VK Bund, 07.04.2004 - VK 1-15/04

    Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung und

  • OLG Brandenburg, 19.09.2003 - VK 39/02
  • OLG Schleswig, 04.07.2003 - 6 Verg 11/03
  • VK Bund, 13.04.2004 - VK 1-35/04

    Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung und

  • VK Bund, 01.04.2004 - VK 1-11/04

    Konzeption und Durchführung von Maßnahmen zur Eignungsfeststellung und

  • VK Bund, 24.03.2004 - VK 3-36/04

    Konzeption und Durchführung von Maßnahmen der Eignungsfeststellung und

  • VK Brandenburg, 17.08.2010 - VK 39/10

    Drohender Schadenseintritt bei Verstoß gegen Chancengleichheit!

  • VK Baden-Württemberg, 17.03.2004 - 1 VK 12/04

    Nötige Inhalte einer funktionalen Leistungsbeschreibung

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